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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen | 11 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg | 809944 | ||
Datum | 13.07.2015 21:31 MSG-Nr: [ 809944 ] | 5234 x gelesen | ||
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Nach meinem Kenntnisstand sieht es bei Zuschüssen jedoch ganz anders aus. Zahlt die Gemeinde nicht den ganzen Führerschein, sondern zahlt nur einen Zuschuss zu einem (quasi) privat gemachten Führerschein, so kann Sie den Zuschuss von Bedingungen abhängig machen. Zum Beispiel einer Verpflichtung auf fünf Jahre. Scheidet der FA dann aus, so kann unter Umständen eine Rückzahlungsverpflichtung bestehen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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