Hallo zusammen,
und zunächst einen herzlichen Dank für die bisherigen Beiträge.
Wie ich aus den, bisher zwei, Rückmeldungen zunächst entnehme scheint das Thema in den öffentl. Feuerwehren nicht sonderlich präsent zu sein.
Wir sind inzwischen zur Auffassung gelangt, dass eine "Schweißwache" eine freiwillige Tätigkeit der öffentl. Fw ist, die von ihr nur insofern wahrgenommen werden darf wenn private Anbieter nicht oder nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen können und -natürlich- die Einsatzbereitschaft der öffentl Fw nicht beeinträchtigt wird. Verrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung.
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mit privaten Grüßen
A. Ande
"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger." (Kurt Tucholsky 1890-1935)
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