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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 809992 | ||
Datum | 15.07.2015 07:03 MSG-Nr: [ 809992 ] | 4024 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias K. Meine Wehr hat keinen Mangel an 2er Führerscheinen, allenfalls einen Engpass. Daher werden keine Führerschein gezahlt, es wird jedoch ein Zuschuss gezahlt, wenn jemand privat einen 2er Führerschein macht. Der Zuschuss ist aber eine Rückzahlungspflicht gekoppelt. Dann wünsche ich mit drei Großfahrzeugen über kurz oder lang viel Spaß.... Geschrieben von Matthias K. Ist im Arbeitsrecht nicht anderst; müsste jeder Arbeitgeber bestätigen können. Bildet sich ein Arbeitnehmer privat weiter, und erhält dafür einen Zuschuss, kann man den zurückfordern. Bildet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter, dann ist eine Rückforderung ausgeschlossen. Ist ein (freiwilliger) Feuerwehrmann Arbeitnehmer der Gemeinde ? Bekommt er, außer der AU in Ba-Wü, ein Gehalt/Lohn ? Will der Schultes das die Kisten rollen ? Jeder der für einen C(E) für die Feuerwehr auch nur einen Cent selber zahlt hat in meinen Augen den Knall nicht gehört. | ||||
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