Rubrik | First Responder |
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Thema | 16 2/3 Hertz und die Defibrillation | 14 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 810516 |
Datum | 28.07.2015 03:22 MSG-Nr: [ 810516 ] | 5890 x gelesen |
Infos: | 29.07.15 AED mit Bahnzulassung bzw. 16 2/3 Hz Prüfung 27.07.15 Deutsche Bahn: Keine Defibrillatoren am Bahnsteig
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Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
1. Erste Hilfe
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1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Moin,
Geschrieben von Volker L. ...also eventuell doch ein plumper Versuch die Investiotion in AED durch eine faule Ausrede sich zu sparen ?
Bezeichnenderweise weist der Infopoint in DD Hbf das AED-Logo auf und befindet sich unmittelbar hinter den Gleisen am Querbahnsteig (Kopfbahnhof)... scheint also nicht überall bei der Bahn so kritisch gesehen zu werden...
Aber EH bei der DB ist ohnehin ein Albtraum. Gerade dies WE so einen Fall erlebt. Person kollabiert im Waggon-Übergang eines ICE. Letztlich zum Glück nur ein Schwächeanfall, aber zunächt nicht so wirklich ansprechbar. Also erstmal mit angepackt, die Person aus dem wackeligen Übergangsbereich auf festen Untergrund verbringen. Seither vermisse ich einen kleineren Gegenstand, der vermutlich dabei abhandengekommen ist. Leider erst nach Verlassen des Zielbahnhofs bemerkt und daher am Folgetag auf der Rückreise mich an den Infopoint gewandt.
Nun ist DB offenbar nicht in der Lage, auch nur die bloße Anwesenheit bei dem Vorfall zu bescheinigen. Der Infoschalter im Zielbahnhof sieht sich außer Stande, einen Kontakt zum Zugpersonal herzustellen oder zu jemandem, der den Personaleinsatz auf dem Zug rekonstruieren könnte. Nicht einmal das diesbezügliche Ersuchen am Tresen möchte man mir bestätigen, lediglich das Kärtchen für den allgemeinen Kundendialog drückt man mir in die Hand ohne einem da irgendwelche Hoffnungen zu machen...
Durch ganz großen Zufall (andere Verbindung...) dann auf der Rückreise gleiches Bordpersonal. Doch die Zugchefin verweist darauf, dass sie für sowas kein Formblatt habe, folglich gäbe es auch keine erbetene Bestätigung der Anwesenheit. Und schon gar keine Schadensmeldung (hab ich nie verlangt...), ich hätte ja auch nichts Beschädigtes als Beleg vorzuweisen (ach nee, es geht ja gerade um den Verlust...). Auch hier nicht einmal eine Dokumentation meiner Anfrage noch Aufnahme meiner Personalien zu erreichen, um irgendwie im Nachgang über die Servicestelle vielleicht noch was zu bewirken...
Gruß,
Thorben
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