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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchadenregulierung bei EH in öff. Verkehrsmitteln4 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen810538
Datum28.07.2015 15:11      MSG-Nr: [ 810538 ]3942 x gelesen

Moin,

wie sieht es denn aus mit Schäden die einem Ersthelfer entstanden sind? Wer ist da für eine etwaige Regulierung zuständig? Im Straßenverkehr hab ich im Kopf, dass ja ggf. die Versicherung der Unfallbeteiligten 'nen leergeblasenen Feuerlöscher o.ä. ersetzt.
Wenn ich die DGUV-Info richtig verstehe, ist man als "Zivilist" außerhalb des Berufs ebenfalls beitragsfrei über sie versichert. Zugleich wird aber auch von Ansprüchen gegen die hilfebedürftige Person geschrieben.

Und um das ganze noch etwas komplizierter zu machen, gehen wir mal von einem Vorfall an Bord eines öffentlichen Verkehrsmittels aus. Da blick ich nun gar nicht mehr so recht durch, wer dann der richtige Adressat ist.

Also, kurzum, wer ist dann für einen dem Helfer entstandenen Schaden zuständig?
a) die erkrankte Person?
b) deren Krankenversicherung?
c) deren Haftpflichtversicherung, soweit vorhanden?
d) die Kommune auf deren Territorium sich das ereignete?
(Wie ist es dann bei währenddessen fortdauernder Reise über deren Grenzen hinweg)
e) die DGUV?
f) der Betreiber des Verkehrsmittels?
g) .... ?


schönen Dank für aufklärende Infos,

Thorben

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 28.07.2015 15:11 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 28.07.2015 17:34 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 28.07.2015 21:31 Volk7er 7C., Trier
 28.07.2015 22:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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