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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Mehrere verletzte Feuerwehrleute bei Explosion in Hamburg | 7 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 810738 | ||
Datum | 04.08.2015 12:43 MSG-Nr: [ 810738 ] | 5290 x gelesen | ||
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Hallo, die Anforderungn stehen grundsätzlich in der Bauordnung und sind möglicherweise, je nach Nutzungsbeginn/Umbau/Änderung in einem Brandschutznachweis dargestellt. Wenn es kein Industriebau nach Abschnitt 7 IndBauRL ist oder eine sonstige Planung nach Ingenieurmethoden mit Simulation oder Brandlastermittlung nach DIN 18230, dann ist die Brandlast im Regelfall erst mal völlig wurscht egal und die Nutzung ist nach Bauordnungsrecht einfach so möglich. Eine Steuerung gibts ggf. nur über die zulässige Nutzung nach Bauplanungsrecht. Ggf. gibt es Anforderungen aus der TRGS zur Lagerung gefährlicher Stoffe, dies betrifft aber auch nur die Lagerung und nicht die Bereitstellung oder Verwendung im Arbeits- oder Produktionsgang. Brandlastbedingte Auflagen zu stellen funktioniert im Regelfall auch nicht, weil der Schreiner von heute ist der Schlosser von morgen bzw. war der Gärtner von gestern und wird der Maler, Betonbauer, Schneider oder PC-Doktor und Klamottenladen von übermorgen sein. Im Ernstfall werden wohl wirksame Löscharbeiten der Feuerwehr möglich sein. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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