alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Niedersachsen
Feuerwehrtechnisches Zentrum
Normenausschuss Feuerwehrwesen im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsatzsteuerpflicht ZSW/FTZ4 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.810860
Datum07.08.2015 08:56      MSG-Nr: [ 810860 ]1699 x gelesen

Geschrieben von Christoph S.Der Privatunternehmer der diese Dienstleistung ebenfalls anbieten möchte ist umsatzsteuerpflichtig.
Der ist sogar auch noch körperschaftssteuerpflichtig.

Geschrieben von Christoph S.Wenn das keine Wettbewerbsverzerrung ist, dann weiß ich auch nicht mehr?
Ob es so ist, sei mal dahingestellt. In Nds. ist der Unterhalt einer FTZ laut Brandschutzgesetz Aufgabe des Landkreises. Damit dürfte jeder, der in den Markt eintreten möchte, wissen woran er ist.

Also ganz ehrlich, wenn sich ein Mitglied eines FNFW, eine Führungskraft in der FF sowie Führungskraft im beruflichen Alltag erstaunt und gleichzeitig empört über die Umsatzsteuerregelung bei Kommunen äußert - dann unterstelle ich eine gewisse Naivität oder Kalkül ...

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 06.08.2015 10:23 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 06.08.2015 11:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.08.2015 08:19 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 07.08.2015 08:56 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus

0.120


Umsatzsteuerpflicht ZSW/FTZ - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt