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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsatzsteuerpflicht ZSW/FTZ | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 810860 | ||
Datum | 07.08.2015 08:56 MSG-Nr: [ 810860 ] | 1699 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph S. Der Privatunternehmer der diese Dienstleistung ebenfalls anbieten möchte ist umsatzsteuerpflichtig. Der ist sogar auch noch körperschaftssteuerpflichtig. Geschrieben von Christoph S. Wenn das keine Wettbewerbsverzerrung ist, dann weiß ich auch nicht mehr? Ob es so ist, sei mal dahingestellt. In Nds. ist der Unterhalt einer FTZ laut Brandschutzgesetz Aufgabe des Landkreises. Damit dürfte jeder, der in den Markt eintreten möchte, wissen woran er ist. Also ganz ehrlich, wenn sich ein Mitglied eines FNFW, eine Führungskraft in der FF sowie Führungskraft im beruflichen Alltag erstaunt und gleichzeitig empört über die Umsatzsteuerregelung bei Kommunen äußert - dann unterstelle ich eine gewisse Naivität oder Kalkül ... Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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