Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bereitschaft und FF Dienst | 29 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 810985 |
Datum | 10.08.2015 09:08 MSG-Nr: [ 810985 ] | 8772 x gelesen |
Ich denke mal, dass, wenn Teil der Beschäftigung auch ein Bereitschaftsdienst ist, gehört es eben zu den Arbeitspflichten dazu.
Gesetzliche Regelung hin oder her: Zu allererst sollte man mal für sich entscheiden, ob ein Übungsdienst (der ja öfter stattfindet), in der Priorität höher anzusehen ist, als die Tätigkeit an meiner Arbeitsstelle. Am längeren Hebel sitzt leider immer der Arbeitgeber, egal wie. Wenn der einen los werden will... - aus welchen anderen Gründen auch immer.
Sicher ist es am Besten, im Vorfeld mit seinem Arbeitgeber über den Feuerwehrdienst zu reden. Zumindest bei Einsätzen (hoheitliche Aufgaben) lässt sich bestimmt ein gangbarer Weg finden. Den Bereitschaftsdienst mit einem Kollegen zu tauschen wäre auch eine Überlegung. Muss ja nicht jedesmal sein.
Wie gesagt, Gestz hin oder her, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen miteinander reden...
Grüße aus Ufr.
Michael
Es handelt sich um meine persönliche Meinung!
"Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille!"
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