Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bereitschaft und FF Dienst | 29 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 810988 |
Datum | 10.08.2015 09:42 MSG-Nr: [ 810988 ] | 8813 x gelesen |
Geschrieben von Thomas M.Wenn die Firma den Vertrag nicht erfüllen kann (weil Mitarbeiter auf Übung) wird der Kunde Ersatzleistungen in Rechnung stellen oder im Letzten den Vertrag fristlos Kündigen.
Verständlich und im Prinzip ja auch das "gute Recht" des Kunden. In wie weit ist denn in solchen Notdienstverträgen eine exakte Zeitspanne festgelegt? Ich kenne mich auf dem Gebiet jetzt nicht so aus, stelle mir so einen Bereitschaftsdienst aber in etwa wie folgt vor: Der Mitarbeiter hat einen Firmenwagen mit der notwendigen Ausrüstung bei sich zu Hause. Im Falle des Falles wird er über ein Diensthandy o.Ä. kontaktiert und fährt von dort aus zum Kunden.
Da verstehe ich es immer noch nicht so ganz, warum dann keine Teilnahme am FF-Dienst erfolgen kann. Auch von dort kann man doch, wenn man seinen Firmenwagen mitnimmt, problemlos zum Kunden "durchstarten", es sei denn man hätte ein sehr eingeschränktes Zeitfenster (was es dann meiner Meinung nach aber eher erforderlich machen würde, ständig einen Mitarbeiter in der Firma "vorzuhalten", der dort seinen Bereitschaftsdienst versieht...).
Gruß Felix
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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