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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluss aus Feuerwehr/angeblicher Dienstuntauglichkeit was tun? | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 811039 | ||
Datum | 11.08.2015 09:13 MSG-Nr: [ 811039 ] | 5151 x gelesen | ||
Geschrieben von Bastian W. Ich wurde letztes Jahr (2014) zu unrecht aus der Feuerwehr ausgeschlossen, zwar in der Probezeit (aber auch nur da ich durch diverse Umzüge keinen Grundlehrgang machen konnte)[...] § 7 NBrandSchG (sinngemäß wiedergegeben) (1) Die Probezeit dauert ein Jahr (2) Innerhalb der Probezeit hat das Mitglied den TM I-Lehrgang zu absolvieren Geschrieben von Bastian W. als Grund wurde eine angebliche Dienstuntauglichkeit genannt, welche von einem Arzt des Gesundheitsamts (Amtsarzt) mit einem Gutachten, welches aus sicht diverser Psychiologen, nur eine Kurzannahmnese ist und kein Gutachten bestätigt wurde,[...] Da musst Du mir mal helfen. (Diverse ?!) Psychologen bewerten die Gutachten eines Arbeitsmediziners? Oder der Amtsarzt erstellt ein psychologisches Profil? Es gibt keine einheitlichen Grundsätze für Feuerwehrtauglichkeit. Unterste Stufe ist meiner Meinung nach die G25 bzw. Untersuchung nach FeV. Bei uns wird jedes neue Mitglied zur G26.3 geschickt. Die sollte erreicht werden. Geschrieben von Bastian W. desweiteren werden die genauen Gründe verschleiert, ein von mir bei einem Neurologen, der für Feuerwehr und Polizei Diensttauglichkeitsuntersuchungen macht, eingeholtes Gutachten, wird von der Kommunalverwaltung zurück gewiesen, wobei das Gutachten der Kommune kein Gutachten ist. Weiter oben habe ich ja schon mit dem Psychologen gehadert. Nun kommt noch ein Neurologe hinzu. Verzeih mir, aber insgesamt scheint es da eine umfangreichere Vorgeschichte zu geben - die hier jetzt nicht zwangsläufig ausgebreitet werden muss. Geschrieben von Bastian W. Ist übermäßiges Reden ein Grund jemanden aus dem FW Dienst auszuschließen? Es kann nerven, sollte aber durch eine Führungskraft angesprochen werden. Wenn natürlich irgendwann keine Besserung eintritt, dann kann dies ein Grund sein. Geschrieben von Bastian W. Ist das Flirten, oder sind Gefühle für Kameradinnen ein Grund jemanden auszuschließen? Wenn es die Kameradinnen nicht wünschen und es trotzdem nicht unterbleibt auf jeden Fall. Ansonsten, gerade in die Feuerwehr zu kommen und jemanden anzubaggern ist kontraproduktiv. Geschrieben von Bastian W. Wie würdet ihr dagegen vorgehen, es gibt auch keine Beweise für Fehlverhalten, also daher mal die Frage? Man scheint sich ja auf das amtsärztliche Gutachten zu stützen. Geschrieben von Bastian W. Vielleicht lesen ja einige der Verantwortlichen der Kommune oder des Bundeslandes Niedersachsen gerade mit und können da helfen. Gespräch wäre das eine - ob es hilft, schätze mal eher nicht. Gibt natürlich den Weg der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da hat Felix ja schon was zu gesagt. Und das man gewinnt, ist auch nicht sicher. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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