Rubrik | Atemschutz |
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Thema | G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 10 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 811062 |
Datum | 11.08.2015 13:49 MSG-Nr: [ 811062 ] | 5995 x gelesen |
Verkehrsunfall
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Thomas P.Hallo, rein aus Interesse wollte ich mal fragen was es für Konsequenzen geben kann
Ausser im Feuerwehrforum am Pranger zu stehen?
Geschrieben von Thomas P. Vollmaske sowie einem Filter vorgehen zu lassen.
Vorgehen im Sinn von Innenangriff oder Vorgehen im Sinn von der Brandschutt kommt nach draußen und die löschen den ab?
Geschrieben von Thomas P.Meiner Meinung nach ist das ja nicht ganz rechtens/legal da die betroffenen Kameraden wie gesagt noch nicht volljährig sind bzw. volljährig aber die entsprechenden Lehrgänge nicht absolviert haben
Für das Tragen von Atemschutz (Staubmaske beim VU nehme ich mal raus) in der Feuerwehr ist die Volljährigkeit, die gesundheitliche Eignung erwiesen durch G26.2 bzw. 26.3 und ein Atemschutzlehrgang nach FwDV 2 notwendig.
Geschrieben von Thomas P.Btw. sollte ich die Stadtwehrführung davon in Kenntnis setzen?
Mit welchem Ziel? Der Drops ist sowieso gelutscht. Die betreffende Einheit wird schnell merken, dass sie gemeint ist. Eventuell wird sich die Stadtwehrführung dann mal mit Dir in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass man solche Dinge ja erst einmal intern ansprechen kann.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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| 11.08.2015 13:31 |
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., Senzig |
| 11.08.2015 13:49 |
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Chri7sti7an 7B., Neuenhaus |
| 11.08.2015 16:10 |
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., Senzig | |