Rubrik | Atemschutz |
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Thema | G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 10 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 811100 |
Datum | 11.08.2015 21:42 MSG-Nr: [ 811100 ] | 4221 x gelesen |
Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
hallo,
Geschrieben von Jürgen G.Mit 17 dürfen unsere Mädels und Jungs in die "aktive" Feuerwehr aufgenommen werden, auch müssen sie richtig eingekleidet werden damit sie an der GA teilnehmen dürfen
und am Übungsdienst der Abteilung
Geschrieben von Jürgen G.Aber rechtlich gesehen muss ich ihnen nach Abschluss der GA die Kleider wieder weg nehmen oder deren Benutzung untersagen bis sie 18 sind.
???
nach meinem Wissenstand dürften die auch nach der Grundausbildung ( = Truppmann 1 ) auch wenn sie da noch keine 18 Jahre alt sind am Übungsdienst teilnehmen. Logischerweise mit ihrer PSA.
ABER: vor 18 kein Einsatzdienst. Auch nicht nach abgeschlossener GA. Logischerweise dann auch kein Melder vor dem 18. Geburtstag.
Oder liege ich da falsch?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 11.08.2015 13:31 |
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., Senzig | |