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gesunder Menschenverstand
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAusreichende Sicherheit?12 Beiträge
AutorMarc8o S8., Niederneisen / 811102
Datum11.08.2015 22:08      MSG-Nr: [ 811102 ]3169 x gelesen

Frage 1: Befindet sich der Lagerplatz innerhalb des Treppenraumes?
Bauordnungsrechtlich kann schon eine Holztür eine ausreichende Abtrennung darstellen, sofern in der Baugenehmigung keine Brandschutztür gefordert. Bitte prüfen, ob nicht im Kellergeschoss selbst Brandschutztüren verbaut sind. Sollte das Gebäude vor ca. 1980 erichtet worden sein, hat man sich über Brandschutzabtrennungen zum Kellergeschoss politisch (dort werden die Bauordnungen verabschiedet) noch nicht so viel Gedanken gemacht.

Die besagte Holztür trennt also den Rettungsweg der Wohnungen (formell der Aufenthaltsräume), welche über die Treppe bis zum Ausgang ins Freie führt, vom Kellergeschoss ab.
Daher findet die Lagerung (nach deiner Beschreibung) und eine baugenehmigungskonforme bauliche Ausführung vorausgesetzt, im vom Treppenraum abgetrennten Kellergeschoss statt.

Damit ist das Kellergeschoss ein Lagerraum. Es stellt sich jetzt die Frage nach der Menge:
Meiner Meinung nach ist absolut unstrittig (= gerichtsfest), dass Lagermengen und Vorgaben nach TRGS 510 (technische regeln gefahrstoffe 510) nicht überschritten, bzw. verletzt werden dürfen.

TRGS 510 einfach googeln und anhand der Inhaltsangabe durchforsten.

Due TRGS zielt aber eher aufs Gewerbe. Heisst: im privaten müssten kleinere Mengen anzunehmen sein. Da würde ich als erstes anhand des GMV (gesunden Menschenverstand) auf haushaltsübliche Mengen gehen.

Waren es 5 Liter? Das ist für mich noch haushaltsüblich.

Nächster Ansatzpunkt: Hausordnung bei Mehrfamilienhäuser. Gibt es dort einen Passus das Gefahren zu beseitigen sind oder so ähnlich. Habe ich eine Holztreppe zu den Wohnungen oder sind das Massivtreppen die eine Beflammung widerstehen.

Juristisch kommt es darauf an, wer mit einer sauberen Argumentationskette überzeugen kann. Warum sind die 5 Liter gefährlich? Oder ist es nicht vielmehr die ältere Stromleitung, welche mehrfach überpinselt auf der Holztreppe verlegt ist?

Im Mehrfamilienhaus kann man durch schlüssige Folgerungen ein Verbot in die Hausordnung einbringen. Aber: was ist eigentlich mit den vielen Brandlasten längs des Flures im Kellergeschoss. Womöglich nur durch Holzgitter abgetrennt. Verschwinden da nicht die 5 Liter.

Das wirkliche Problem ist hierdie fehlende qualifizierte Abschottung zwischen Treppenraum und Kellergeschoss. Der Raumabschluss zum Erdgeschoss mit Minimum F30 / T30-RS. Vom kG aus direkt beflammbare Holztreppenunterseite oder"Pappdeckelabtrennungen" zur Seite hin ( ich meine damit das dich ausbildende seitliche Dreieck im Erdgeschoss) gehen gar nicht. Dennoch kann dieser Zustand legal sein. Siehe Baujahrund gültige Baugenehmigung.


Grüße
Marco

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