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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 811217 | ||
Datum | 14.08.2015 15:35 MSG-Nr: [ 811217 ] | 17395 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Z. Gibt es die Möglichkeit die Straße zu sperren wenn der Straßenbaulastträger nicht zeitnah eintrifft (ggf. nach Beseitigung der größten Gefahr)? Sperrt halt einfach die Straße und wartet bis der Straßenbaulastträger kommt. Dann übergibt er die Einsatzstelle und verschwindet. Geschrieben von Michael Z. In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern? Gibts in Bayern auch. http://www.ingolstadt-abschleppdienst.de/index.php/component/k2/item/87-spanpannendienst-span-abschleppservice | ||||
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