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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 811220 | ||
Datum | 14.08.2015 19:42 MSG-Nr: [ 811220 ] | 16654 x gelesen | ||
Lös das Problem doch ganz einfach. Wenn Ölspur auf dem Melder steht fahr nicht hin und wenn es nicht drauf steh und du es am GH erfährst fahr halt wieder heim. Wenn das die gesamte Wehr mach wird mann schon andere beauftragen. Es gibt noch viele so Einsätze wo mann drüber streiten kann z.B. einzelner Baum auf Straße oder so manchen Tierrettungseinsatz usw. P.S.: Die Firmen entstehen sehr schnell sobald die "billige" Feuerwehr es nicht mehr mach | ||||
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