Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811223 |
Datum | 14.08.2015 20:04 MSG-Nr: [ 811223 ] | 16060 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Hallo Michael,
Geschrieben von Michael Z.Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung
Nach Art. 28 (2) Nr. 2 BayFwG sind solche Einsätze kostenpflichtig, und nach Absatz 3 Nr. 1 könnt Ihr Euch auch das Geld vom Straßenbaulastträger holen.
Geschrieben von Michael Z.Besonders am Wochenende/Abends will man diese Leute nicht aus der Bereitschaftszeit holen.
Geschrieben von Michael Z.Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr und nicht Straßenmeisterei?
Nach 4.2 des VollzBekBayFwG: Die Feuerwehr muss u.a. nur tätig werden "wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug ... nicht möglich ist." Daher ist aus meiner Sicht Absperren eine mögliche Option um die Zeit bis zum Eintreffen des Straßenbaulastträgers zu überbrücken wenn sonst keine Gefahr (z.B. Kanalisation) gegeben ist. Parallel dazu würde ich das Thema mal über die politische Schiene (Bürgermeister) thematisieren.
Geschrieben von Michael Z.In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern?
Wie der Vorredner bereits geschrieben hat, gibt es so etwas auch in Bayern und wird auch von Feuerwehren v.a. bei größeren Ölspuren eingesetzt. Außerdem ist dies z.B. beim Flüsterasphalt notwendig.
Schöne Grüße
Florian
Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
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