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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811229 | ||
Datum | 14.08.2015 22:17 MSG-Nr: [ 811229 ] | 15674 x gelesen | ||
Hallo Florian, sobald ein Verursacher bekannt ist wird durch die Gemeinde eine Rechnung gestellt. Dem Straßenbaulastträger (i.d.R. Staat / Kreis) wird m.W. keine Rechnung gestellt. Warum entzieht sich meiner Kenntnis. Die Absperrung scheint mir derzeit auch die beste Möglichkeit um die Problematik mal aufs Tablett zu bringen. Das Anschieben über die politische Schiene werde ich aber vermutlich selbst machen dürfen... Flüsterasphalt ist mir in unserem Einsatzbereich nicht bekannt. Firmen zur Ölspurbeseitigung sind mir im Lkr. Rhön-Grabfeld nicht bekannt. Wir haben hier ganz andere Probleme über die ihr in WÜ vermutlich nur schmunzeln könnt... MkG Michael | ||||
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