News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8T., schweinfurt / by | 811230 | ||
Datum | 14.08.2015 22:21 MSG-Nr: [ 811230 ] | 15587 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Z.
Primär sind die Straßenbaulastträger zuständig. Allerdings stellt eine ungesicherte Ölspur tatsächliche eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss die Feuerwehr mindestens eine Absicherung der Gefahrenstelle vornehmen und ggf. Kanaleinläufe, Bacheinläufe, oä. sichern. Die eigentliche Beseitigung liegt dann in der Zuständigkeit des Straßenbaulasträger. Geschrieben von Michael Z. Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung. Einsätze durch Ölspuren können tatsächlich durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Allerdings beim Verursacher, nicht beim Straßenbaulastträger. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|