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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 811232 | ||
Datum | 14.08.2015 22:28 MSG-Nr: [ 811232 ] | 15538 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Z. Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr. Haftung bei nicht ausreichender Reinigungsleistung bzw. nicht ausreichender Reibungswerte ? Geschrieben von Michael Z. Wir haben Ölbinder, Besen und Stiefel zur Ölspurbeseitigung. Und dann übernimmt ihr die Aufgabe ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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