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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811236 | ||
Datum | 14.08.2015 22:35 MSG-Nr: [ 811236 ] | 15424 x gelesen | ||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel T. Einsätze durch Ölspuren können tatsächlich durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Allerdings beim Verursacher, nicht beim Straßenbaulastträger. Da nach Art. 28 (3) BayFwG die "Verpflichtenden" als Gesamtschuldner haften, bin ich der Meinung, dass sich die Gemeinde aussuchen kann an wen sie herantritt. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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