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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 811237 | ||
Datum | 14.08.2015 22:36 MSG-Nr: [ 811237 ] | 15958 x gelesen | ||
Und was will ein Kommandant machen wenn ich nicht die Straßenkehrer in meiner Freizeit spielen will oder dafür bei der Arbeit fehle. Rausschmeißen? Das kann sich doch heute fast kein Feuerwehr ehr erlauben. Ich denke dabei an die Motivation der Helfer, wie auch an das Verständnis des Arbeitgeber. Falls das um bedingt abgesichert werden muss, dann gibt es welche die bekommen dafür Geld. Also entweder einer mit den Gelben Blinklichtern oder die Polizei. | ||||
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