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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 811238 | ||
Datum | 14.08.2015 22:38 MSG-Nr: [ 811238 ] | 15231 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel T. wir werden wegen jeder kleinen Ölspur zum Binden alarmiert. Es ist unerheblich um welche Straße es sich handelt (bei uns: Gemeindestraße, Kreisstraße, Staatsstraße). M.E. ist jedoch für die Ölspurbeseitigung der Straßenbaulastträger zuständig. Die Feuerwehr ist nur bei "Gefahr im Verzug" einzusetzen. Das "Gefahr im Verzug" wird nun anscheinend für alle Ölspuren pauschal angenommen. Falls das um bedingt abgesichert werden muss, dann gibt es welche die bekommen dafür Geld. Also entweder einer mit den Gelben Blinklichtern oder die Polizei. Aber nicht der Job von ehrenamtlichen Kräften. | ||||
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