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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811241 | ||
Datum | 14.08.2015 22:53 MSG-Nr: [ 811241 ] | 15487 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Z. Straßenfreigabe erfolgte bisher meist über Feuerwehr. Hallo Michael, da ist die Frage ob Du die Straße wirklich freigibst. Aus meiner Sicht machst Du das was Du im Rahmen Deiner Möglichkeit zur Gefahrenbeseitigung machen kannst. Abstreuen und Warnen (mit Schildern). Nachdem Du alle Gefahren beseitigt hast, die Du beseitigen kannst, verlässt Du die Einsatzstelle und informierst den Straßenbaulastträger über Deine Maßnahmen. Der muss dann entscheiden was er als nächstes macht und wann er die Straße wieder freigibt. Eine ausführliche Lektüre zu dem Thema gibt es hier: Merkblatt Ölspurbeseitigung Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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