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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 811244 | ||
Datum | 14.08.2015 23:01 MSG-Nr: [ 811244 ] | 15141 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Werden die Ölspuren denn im Rahmen von Feuerwehreinsätzen nach dem Feuerwehrgesetz beseitigt? Hallo Sebastian, meine Annahme ist, dass wir von Ölspuren reden die in die Pflichtaufgabe der Feuerwehr fallen. Geschrieben von Sebastian K. kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen Ich gehe davon aus, dass sich der Straßenbaulastträger die Kohle wieder vom Verursacher zurückholt. In anderen Bereichen, z.B. BMA, tritt man als Gemeinde ja auch nicht unbedingt an den Verursacher heran sondern beispielsweise an den Betreiber. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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