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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 811246 | ||
Datum | 14.08.2015 23:07 MSG-Nr: [ 811246 ] | 15314 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Daniel T. Sie reagiert auf eine Gefahrenmeldung und muss verpflichtend alarmieren. aber nicht verpflichtend die Feuerwehr. Bei uns im Landkreis wird während der Woche zu den regulären Arbeitszeiten der Straßenmeisterei primär diese verständigt. Nur wenn dort kein Personal vorhanden ist oder niemand erreichbar ist - und bei Gefahrensituationen, wenn sich das aus dem Notruf ergibt - wird die Feuerwehr alarmiert. Gleiches Vorgehen gilt übrigens auch bei dem ein oder anderen kommunalen Bauhof... Wenn dann eine Fachfirma die Ölspurbeseitigung übernimmt, wird diese vom Straßenbaulastträger beauftragt. Werden die Feuerwehren tätig, und es ist kein Verursacher bekannt, wird dem Straßenbaulastträger eine Rechnung gestellt. Gruß Markus | ||||
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