Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 811253 |
Datum | 15.08.2015 10:47 MSG-Nr: [ 811253 ] | 15054 x gelesen |
Geschrieben von Tobias H.Ich denke dabei an die Motivation der Helfer, Gerade deshalb sollte man sich solche "Einsatzboykott"-Aktionen gut überlegen. Wenn jemand für eine Ölspur nicht von der Arbeit weg geht, hab ich da vollstes Verständnis für, und würde das auch nicht von meinen Leuten erwarten. Wenn aber jemand in der Freizeit daheim bleibt, während die anderen Fahren, und das fällt dem Rest der Truppe auf (und das wird es, je schneller, je kleiner der Ort ist), hauts dir so richtig das "Betriebsklima" durcheinander. Und das ist, auch in kleinen Orten und bei Personalmangel, das dümmste was einer Feuerwehr passieren kann.
Solche allgemeinen Zuständigkeitsfragen klärt man über die entsprechenden Dienstwege mit den Verantwortlichen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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