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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein | 811255 | ||
Datum | 15.08.2015 11:52 MSG-Nr: [ 811255 ] | 14852 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias H. Ich denke dabei an die Motivation der Helfer, wie auch an das Verständnis des Arbeitgeber. wenn der es nicht nötig hat zum Ölspureinsatz zum kommen dann brauch auch ich nicht kommen. Rosinenpickerei bei den Einsätzen ist für eine Feuerwehr tödlich. Da geht die Motivation der Anderen den Bach runter | ||||
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