Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811267 |
Datum | 15.08.2015 21:34 MSG-Nr: [ 811267 ] | 14627 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Hallo zusammen,
Geschrieben von Daniel T.Primär sind die Straßenbaulastträger zuständig. Allerdings stellt eine ungesicherte Ölspur tatsächliche eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss die Feuerwehr mindestens eine Absicherung der Gefahrenstelle vornehmen und ggf. Kanaleinläufe, Bacheinläufe, oä. sichern. Die eigentliche Beseitigung liegt dann in der Zuständigkeit des Straßenbaulasträger.
Bei uns wird wohl zu 99% eine Fachfirma verständigt. Es werden nur Erstmassnahmen ergriffen (z.B. Kanalisation sichern oder extreme Ölmengen mit Bindemittel binden) und Sicherungsmassnahmen durchgeführt. Dies ist AFAIK mit den entsprechenden Strassenbaulastträgern auch so abgesprochen. Ebenso wie die Regelung der Kosten wenn kein Verursacher bekannt ist.
Welche Feuerwehr ist denn in der Lage eine Ölspur fachgerecht zu beseitigen und welche Feuerwehr hat die Geräte bzw. betreibt den Aufwand?
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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