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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 811273 | ||
Datum | 16.08.2015 13:14 MSG-Nr: [ 811273 ] | 14274 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel T. Das ist richtig, wenn es entsprechende Absprachen gibt. Das hat weniger was mit Absprachen, denn mehr mit Zuständigkeiten zu tun. Natürlich muss den Straßenbaulastträgern (vor allem für das qualifizierte Straßennetz) das auch vorher kundgetan werden, dass sie selbst jetzt vorrangig zur Beseitigung von Ölspuren gerufen werden. Aber vom Grundsatz her ist der Straßenbaulastträger hierfür nach den gesetzlichen Vorgaben (Bundesfernstraßengesetz; Bayerisches Straßen- und Wegerecht) verantwortlich, nicht die Feuerwehr! Bei den Kommunen wird das für deren Straßennetz halt oft schwierig, weil die Feuerwehr ja eine öffentliche Einrichtung derselben ist... | ||||
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