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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811285 | ||
Datum | 16.08.2015 21:04 MSG-Nr: [ 811285 ] | 14101 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Ich frage nicht nach dem Stand der Technik oder Wunschdenken. Na dann... Ich persönlich würde das nicht einfach so ignorieren. Nach dem Stand der Technik wird spätestens der Richter fragen wenn auf einer Ölspur nachdem die Feuerwehr/ Polizei oder so da waren ein Unfall passiert und die Ölspur eine mögliche Unfallursache ist. Bei so Fragen wird nämlich gerne geprüft, was Stand der Technik ist. Vor allem wenn es keine eindeutigen Vorschriften gibt.... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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