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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811293 | ||
Datum | 16.08.2015 22:02 MSG-Nr: [ 811293 ] | 14005 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Nach dem Stand der Technik wird spätestens der Richter fragen wenn auf einer Ölspur nachdem die Feuerwehr/ Polizei oder so da waren ein Unfall passiert und die Ölspur eine mögliche Unfallursache ist. Das sehe ich extrem locker Wenn Warnschilder stehen liegt die Schuld bis dato immer beim Fahrzeugführer. Sollte es einen Richter geben der moderne Technik zwingend von der FW einfordert dürfte er schnell "in Rente" gehen und das Urteil folgend gekippt werden, denn die Kosten für die gesamte Technik/Ausbildung wären schlicht nicht durch zusetzten. Ergo sehe ich (auch hier) unsere Verantwortung in der o.g. Nothilfe bis... ; Warnung/Absperren verhindern der Schadenausweitung Schadenbeseitigung und folgend die Überprüfung mit Freigabe sehe ich bis dato nicht als unsere Aufgabe. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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