News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 811298 | ||
Datum | 16.08.2015 23:58 MSG-Nr: [ 811298 ] | 14107 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. Sehe ich auch nicht. Aber wenn eine Feuerwehr die Ölspur beseitig, sollte sie es richtig machen, und nicht Bindemittel drauf schmeissen und dann weg fahren, was vielerorts immer noch gemacht wird. Und da bleibe ich dabei, das könnte bei einem nachfolgenden Unfall für die Feuerwehr (bzw. Gemeinde/ Stadt) vor Gericht kritisch ausgehen. Weil jede Feuerwehr die das will, genau weiss, dass das nicht ausreichend ist. Ob weitere Maßnahmen getan werden müssen entscheidet aber nicht die FW, sondern der Straßenbaulastärger oder die Polizei. Wenn die das SO abnehmen kann uns das als FW doch egal sein. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|