Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 811300 |
Datum | 17.08.2015 06:50 MSG-Nr: [ 811300 ] | 14182 x gelesen |
Feuerwehr
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in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Hallo zusammen,
Geschrieben von Sascha H.Ob weitere Maßnahmen getan werden müssen entscheidet aber nicht die FW, sondern der Straßenbaulastärger oder die Polizei. Wenn die das SO abnehmen kann uns das als FW doch egal sein.
Wenn es so wäre/ist stimmt das.
Mir sind aber genügend Fälle bekannt, in denen auch heute noch Feuerwehren zu Ölspuren alarmiert werden, und weder POL noch Strassenbaulastträger informiert werden oder vor Ort kommen. Die FW schmeisst dann Bindemittel drauf, manchmal wird es wieder aufgenommen, das wars.
Ich befürchte sogar, dass in manchen Gegenden diese Vorgehensweise heute noch die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Und ich will darauf hinaus, dass sich dann IMNSHO keine Feuerwehr darauf berufen kann, dass sie das aber immer schon so machen oder dass andere Verfahren zu teuer wären.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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