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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S., Kiel / Schleswig - Holstein | 811303 | ||
Datum | 17.08.2015 11:32 MSG-Nr: [ 811303 ] | 13806 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Z. Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei.ihr seid mutig ich würde ne Vollsperrung machen und dann die Strasse nicht mehr freigeben bis die Pol wieder antanzt | ||||
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