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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Keine Fotos: Hausverbot beim Großfeuer | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 811312 | ||
Datum | 17.08.2015 16:00 MSG-Nr: [ 811312 ] | 4534 x gelesen | ||
Der "Kronzeuge" aus dem Kommentar sollte sich mal schnellstens ein Brandschutzgesetz mit Kommentar kaufen. Für Niedersachsen gilt: §24 "Befugnisse des EL", (1)Der EL trifft die für die Durchführung eines Einsatzes erforderlichen Maßnahme. Denke mal, dass es auch woanders so steht. Auf achteinhalb Seite Kommentar steht nichts von Übertragung des Hausrechts. Da steht nur, dass Besitzer bzw. Eigentümer die Maßnahmen zum Einsatz zu dulden haben. Für die Durchführung des Einsatzes ist aber die Presse nicht zwangsläufig nötig - wenn man mal von unbedingter fotografischer Beweissicherung absieht. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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