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Einsatzleiter
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKeine Fotos: Hausverbot beim Großfeuer8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.811312
Datum17.08.2015 16:00      MSG-Nr: [ 811312 ]4517 x gelesen

Der "Kronzeuge" aus dem Kommentar sollte sich mal schnellstens ein Brandschutzgesetz mit Kommentar kaufen. Für Niedersachsen gilt:
§24 "Befugnisse des EL", (1)Der EL trifft die für die Durchführung eines Einsatzes erforderlichen Maßnahme.

Denke mal, dass es auch woanders so steht. Auf achteinhalb Seite Kommentar steht nichts von Übertragung des Hausrechts. Da steht nur, dass Besitzer bzw. Eigentümer die Maßnahmen zum Einsatz zu dulden haben. Für die Durchführung des Einsatzes ist aber die Presse nicht zwangsläufig nötig - wenn man mal von unbedingter fotografischer Beweissicherung absieht.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 17.08.2015 14:28 Herb7ert7 J.7, Aschersleben
 17.08.2015 16:00 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 17.08.2015 17:17 Step7han7 S.7, Gießen
 17.08.2015 18:12 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg  
 17.08.2015 18:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.08.2015 18:42 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
 17.08.2015 18:59 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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