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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 811313 | ||
Datum | 17.08.2015 16:32 MSG-Nr: [ 811313 ] | 13740 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Z. Erst auf Aufforderung wird die Straßenmeisterei verständigt. Das gibt es einen Zeitverzug von...15min ? Geschrieben von Michael Z. Polizei kommt vielleicht zu Einsatzbeginn mal an der ESt vorbei. Logisch, mit dem kurzen Besen aus ihrem Kofferraum kann man keine Fläche bearbeiten ;) Geschrieben von Michael Z. Die Straßenfreigabe durch die Polizei (in Vertretung des Straßenbaulastträgers) später ist dann aber meistens auch sehr schwierig bzw. zeitaufwändig (Polizei bleibt nicht vor Ort). Deshalb geben wir das i.d.R. selbst frei. Hier beißt ihr euch selber und mit Absicht in den ...Allerwertesten. Warum macht ihr das? 1.) Warnschilder oder Sperrungen aufstellen und dabei Erkunden 2.) entspr. Bedarf nachfordern (Material, E-Kräfte, OA, Pol, Untere Wasserbehörde ect.pp) 3.) mittels zB Bindemittel/ Dichtkissen eine Schadenausweitung verhindern 4.) Einsatz Ende. Jetzt kann der Straßenbaulastträger/ Eigentümer zusehen das er die Oelspur beseitigt und in einen verkehrssicheren Zustand versetzt, wie und wann ist nicht unser Problem. Nach erfolgter Freigabe können wir dann unsere Schilder in Ruhe einsammeln. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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