Geschrieben von ---PYROLIRIUM
--- Ein Wehrführer meines Vertrauens keiner, der verantwortlich an dem besagten Einsatz beteiligt war erklärt, im Fall eines Brandes habe er als Einsatzleiter das Hausrecht. Das gehe so weit, dass er dem Bewohner verbieten könne, sein Haus oder Grundstück zu betreten. Erst nach Ende des Einsatzes gebe ich das Hausrecht an den Besitzer zurück, so mein Wehrführer-Kronzeuge.
Interessante Ansicht die dort der Wehrführer vertritt, mir wäre das aber neu.
Was ich einschränken kann, ist das Recht auf Freizügigkeit (Art. GG 11), ich kann aber definitiv kein Hausrecht ausüben.
Wenn der Bewohner/Besitzer keine Presse will, müssen wir und auch die Presse das akzeptieren.
Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!
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