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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKeine Fotos: Hausverbot beim Großfeuer    # 8 Beiträge
AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern811318
Datum17.08.2015 18:12      MSG-Nr: [ 811318 ]3916 x gelesen

Ob der Einsatzleiter, wenn er jemand aus Sicherheitsgründen daran hindert sein Haus zu betreten gleich deswegen das Hausrecht rechtlich übertragen bekommen muss ist für mich schon ein bischen zweifelhaft. Haus brennt- Eigentümer will rein- Feuerwehr oder Polizei hält ihndavon ab. Eine ganz normale Sache. Ich reg mich viel mmehr über die Journalistin oder Fotgrafin auf. Keiner kann und wird sie hindern, wenn si den Brannd von öffentlichen Grund aus dokumentiert. Wenn aber Hilfsorganisation (Behinderung des Einsatzes) oder hier der Eigentümer auf seinemGrund das nicht möchte, dann ist das sein gutes Recht. Mitleid hilft der geschädigten Frau auuch nur bedingt, wenn ständig Kamerateams und Journalsiten im Vorgarten stehen und draufhalten, Fragen stellen und ggf. emotionale Diskussionen "protokollieren". Gute, seriöse Journalsiten wahren die Privatsphäre und schreiben trotzdem nen guuten Beitrag mit ordentliichen Bildern.

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 17.08.2015 14:28 Herb7ert7 J.7, Aschersleben
 17.08.2015 16:00 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 17.08.2015 17:17 Step7han7 S.7, Gießen
 17.08.2015 18:12 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg  
 17.08.2015 18:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 17.08.2015 18:42 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
 17.08.2015 18:59 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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