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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 811377 | ||
Datum | 19.08.2015 16:08 MSG-Nr: [ 811377 ] | 22240 x gelesen | ||
eine Rechtsfrage: Nachbar A und Nachbar F pflegen schon seit längerem einen Nachbarschaftsstreit. Nachbar A hat gegenüber Nachbar F ein Hausverbot ausgesprochen. F ist Mitglied und Gruppenführer in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr. Eines Tages wird diese Feuerwehr tagsüber zu einem Einsatz bei Nachbar A alarmiert. Aufgrund der ländlichen Lage rückt die örtliche Feuerwehr nur mit einer Staffel aus. Gruppenführer F ist die einzigste Führungskraft vor und im Ort. Die parallel alarmierte Stützpunktfeuerwehr hat einen längeren Anfahrtsweg. Da das Hausverbot von A gegenüber F ja noch gilt stellt sich für den Gruppenführer F die Frage ob er überhaupt das Grundstück betreten darf. Wie soll sich F verhalten? | ||||
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