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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 811379 | ||
Datum | 19.08.2015 17:07 MSG-Nr: [ 811379 ] | 14973 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. Nachbar A und Nachbar F pflegen schon seit längerem einen Nachbarschaftsstreit. Nachbar A hat gegenüber Nachbar F ein Hausverbot ausgesprochen. Das kann er ja gegenüber der natürlichen und privaten Person F ja machen. F sollte sich dann auch daran halten. Geschrieben von = anonym = a. Da das Hausverbot von A gegenüber F ja noch gilt stellt sich für den Gruppenführer F die Frage ob er überhaupt das Grundstück betreten darf. Hier wird ja nicht die Person F tätig, sondern die kommunale Einrichtung Feuerwehr. Dies übernimmt die hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die wird nicht vom Hausverbot beeinträchtigt. Ansonsten könnten man ja allen Polizisten, Gerichtsvollziehern oder sonstigen Ordnungskräften ein Hausverbot erteilen, um eventuellen Besuchen vorzubeugen. Natürlich sollte F aufpassen, dass er nicht die Gunst der Stunde ausnutzt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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