Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? #
| 25 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 811386 |
Datum | 19.08.2015 20:56 MSG-Nr: [ 811386 ] | 12320 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Lars J.Natürlich würden das wenige Kameraden zugeben, aber da wir auch nur ein Querschnitt durch die Gesellschaft sind, wird es sicherlich den ein oder anderen geben, welcher einem einjährigen Hausverbot für die gesamte Kette unterliegt und bei BMA oder sonstigen Einsatzanlässen dann doch den Fuß dort hinein setzt.
Mal so ganz aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass
- eine Dienstreise angetreten mit Lichterglanz und Glockenschall auf eine hohe Priorität des Ereignisses hindeutet und zunächst so eine kleine private Unstimmigkeit aushebelt,
- es zur Eigenverantwortung einer Einsatzkraft gehört bei einer Herunterstufung der Dringlichkeit der persönlichen Anwesenheit dem Vorgesetzten eine Empfehlung zur Herauslösung aus dem Einsatz auszusprechen. Im Prinzip die gleiche Eigenverantwortung wie beim Melder und dem kurz zuvor genossenen Feierabendbier.
Da ein FM(SB) ja möglicherweise erst vor Ort bemerkt, dass besondere Bezugsverhältnisse vorliegen kann er dies ja erst an der Einsatzstelle anzeigen, folglich ist das dann ein weiter kurioser Sonderfall möglicher Einsatzvarianten, die aus Sicht des Einsatzleiters im ersten Moment unpraktisch sind aber später recht schnell wieder vergessen sind.
Und bevor wir uns darauf zurückziehen, dass wir in Uniform pauschal unersetzbar und immer im Recht sind: Selbst wenn zum Schluss "nur" in der Zeitung mit vier Buchstaben steht, dass Jürgen M (Name von der Redaktion geändert) sich unter dem Deckmantel der Feuerwehr in die Wohnung der Ex hinein geschlichen hat, dann ist das doch schon unpraktisch genug.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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