Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? #
| 25 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen | 811390 |
Datum | 20.08.2015 00:32 MSG-Nr: [ 811390 ] | 11588 x gelesen |
Nur mal so am Rande:
Das ist keine Nebensächlichkeit und wir sind nicht die über alles erhabene Staatsmacht. Das Brandschutzgesetz räumt uns durchaus die Möglichkeiten ein, fremde Wohnungen und Grundstücke zu betreten. Aber uns sollte bewusst sein, dass wir dann eines der höchsten Güter dieses Staats überschreiten: Das Grundgesetz und in diesem speziellen Fall die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Betrachten wir die Sache aber Mal aus dem Blickwinkel des Betroffenen, des Hilfeersuchenden. Ein irgendwie geartetes Ereignis ruft die Feuerwehr auf Plan. In meinem Sinne als Betroffener ist es selbstverständlich den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dafür habe ich ja auch die Hilfe der Feuerwehr angefordert.
Ich vertraue darauf, dass durch die Feuerwehr weder Sachen entwendet werden, noch Privates oder Vertrauliches an Dritte gelangt. Jetzt kommt aber mit der Feuerwehr jemand ins Haus, von dem ich es nicht wünsche. Sei es weil die Person mich bestohlen hat (z.B. Hausverbot im Laden bzw. auch privat) oder weil ich im Streit mit dieser Person (vom Nachbarschaftsstreit bis hin zum Sorgerechtsstreit stehe). Vielleicht hatte mir diese Person zuvor sogar seelische oder körperliche Gewalt angetan. Jetzt zieht diese Person eine Feuerwehruniform an und wird dadurch plötzlich zu jemand völlig anderem. Einer Person, der ich vertrauen kann. Hm, also ich weiß nicht. Wenn ich als Führungskraft davon Kenntnis habe, dass ein Kamerad durch ein Hausverbot oder ähnliches unerwünscht ist, dann sollte ich es soweit es irgend geht respektieren. Vermutlich ist die einzige Wahrheit, die ich kenne , nur aus dem Mund meines Kameraden und das ist nur die halbe Wahrheit.
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