alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

gesunder Menschenverstand
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHausverbot + Feuerwehreinsatz ?    # 25 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW811392
Datum20.08.2015 08:13      MSG-Nr: [ 811392 ]10932 x gelesen

Geschrieben von Frank R.Du hast im Allgemeinen natürlich Recht, aber in der konkreten Fragestellung hier geht es um die (einzige) Führungskraft.

Und da verhält es sich dann doch etwas anders und ist gar nicht so uninteressant


Sollten wir uns nicht etwas weniger wichtig nehmen und das mit GMV betrachten, bevor irgendwer eine Petition im Bundestag einbringt und FeuerwehrangehörigenNachbarschaftsstreitgesetz einbringt.

Was kann einem denn im Umgang mit unserer Kundschaft alles passieren?
Beispiele:
- Bewohner eines Hauses stellt Gasgeruch fest und alarmiert die Feuerwehr. Die Feuerwehr kommt und kann keinen Gasgeruch feststellen und fährt wieder.
Anschließend vermisst der Bewohner ein paar Sparbücher!
- Feuerwehr wird alarmiert zu Hilflose Person hinter Tür. Man öffnet dann die Tür mit dem Schlüssel einer Pflegerin und hilft dem Rettungsdienst die Person zu tragen. FA packen private Dinge für die Person zusammen, inklusive persönliche Papiere und Geldbeutel.
- Feuerwehr wird zum Kellerbrand alarmiert und löscht den Wäschetrockner mit Hohlstrahlrohr ab.

Das sind alles Einsatzlagen die einem Heutzutage unterkommen. Bei allen 3 Situationen bewährt sich das truppweise Vorgehen. Vor allem im ersten Beispiel kann man dann klar bestätigen was man gemacht hat. Jetzt zum einzigen GF der Hausverbot beim Nachbarn hat, ich würde mich da sehr zurück halten. Bei einem konkreten Brandeinsatz würde ich meine Aufgaben wahr nehmen und auch das Grundstück des Nachbarn zur Erkundung betreten. Bei Fällen wie oben beschrieben, wäre das meiner Meinung nach nicht wirklich notwendig, da reicht es wenn ich meine Leute schicke.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 19.08.2015 16:08 = an7ony7m =7 a7., 3
 19.08.2015 16:16 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 19.08.2015 17:07 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 19.08.2015 17:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.08.2015 17:48 = an7ony7m =7 a7., 3
 19.08.2015 17:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.08.2015 14:46 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 20.08.2015 22:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.08.2015 11:03 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 08.09.2015 16:06 Ulf 7M., Hannover
 08.09.2015 16:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.09.2015 23:24 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 09.09.2015 07:12 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal / Kreis Soest
 09.09.2015 07:38 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 09.09.2015 12:28 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal / Kreis Soest
 09.09.2015 15:57 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 10.09.2015 06:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 19.08.2015 19:28 = an7ony7m =7 a7., 3
 19.08.2015 19:48 Lars7 J.7, Meerbusch
 19.08.2015 20:56 Uwe 7S., Lingen  
 20.08.2015 00:32 Andr7eas7 L.7, Braunschweig  
 20.08.2015 06:29 Fran7k R7., Eppelborn
 20.08.2015 08:13 Thom7as 7E., Nettetal  
 20.08.2015 15:26 Oliv7er 7S., Münster
 20.08.2015 15:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

2.007


Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt