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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 811411 | ||
Datum | 20.08.2015 14:46 MSG-Nr: [ 811411 ] | 10245 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sebastian K. Wenn notwendig, dann notwendig. Ich habe sicherheitshalber für die Mitlesenden das entscheidende Wort noch einmal fett markiert. Das Betreten einer (fremden) Wohnung ist meistens mit der Verletzung eines Grundrechts verbunden. Dass wir das dürfen ist wichtig und richtig. Man muss sich nur ab und zu in Erinnerung rufen, dass das a) nicht selbstverständlich und b) an ein paar Bedinungen geknüpft ist. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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