Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 811417 |
Datum | 20.08.2015 15:47 MSG-Nr: [ 811417 ] | 9852 x gelesen |
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung würde ich schon weit vor Nr. 5 ansetzen. Muss F das Betretungsrecht denn für den jeweiligen Einsatzzweck ausüben, oder kann das auch durch F1, F2... übernommen werden, oder auch wegfallen...
Und wenn die Rechtstheorie auf die Praxis trifft, bleibt F bei A brav vor der Tür/dem Grundstück, und hat spätestens am nächsten Tag die Anzeige wg. unterlassener Hilfeleistung auf dem Tisch. Es geht halt nichts über gute Nachbarschaften ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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