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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 811431 | ||
Datum | 21.08.2015 11:03 MSG-Nr: [ 811431 ] | 9083 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Henning K. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wird der Wohnungsbesitzer erlauben bzw. sogar wollen, dass wir seine Wohnung betreten. Mag sein. Tun wir es aber, ohne dass wir vom Wohnungsbesitzer/Mieter selbst mittels dreistelliger Telefonnummer eingeladen wurden, gilt meine Aussage :-) MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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