Rubrik | First Responder |
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Thema | BF München: Verletztenversorgungsets | 38 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 811494 |
Datum | 23.08.2015 16:19 MSG-Nr: [ 811494 ] | 15895 x gelesen |
Infos: | 25.08.15 Rundschreiben Nr. 2-23-026-2006 - DIN 13156
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Daniel S.jedes Feuerwehrauto muss doch für das Fahrgestellt einen genormten KFZ-Verbandskasten mitführen.
nein, muss es nicht.
siehe §35(h) StVZO
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Diese Forderung ist durch den genormten Fw-Verbandkasten problemlos erfüllt (nicht aber durch einen "Notfall-Rucksack" oder eine "Wiederbelebungs-Tasche" ohne entsprechendes Verbandmaterial).
Außerdem ist der Verbandkasten ja auch so etwas wie der "Betriebsverbandkasten" für die mit dem Fahrzeug arbeitende Mannschaft. Schon deshalb finde ich es nicht verkehrt, wenn er auch entsprechend ausgestattet ist und nicht nur Material für "ganz schlimm" mitgeführt wird.
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