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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 812021 | ||
Datum | 08.09.2015 16:06 MSG-Nr: [ 812021 ] | 8536 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Ich behaupte das Gegenteil: Veraendert den Sachverhalt zunaechst einmal nicht grundsaetzlich. Es liegt somit zwar ein "Grundrechtsverzicht" vor (geht wiederum auch nur bei bestimmten Grundrechten), das staatliche Handeln bleibt jedoch ein solches und somit bleibt es auch ein Grundrechtseingriff (wenngleich im spezifischen Fall auch mit Einwilligung des Grundrechtsinhabers). Stichwort "Grundrechtsinhaber" im Zusammenhang mit "Wohnung": Davon gibt es in den meissten Faellen mehr als einen. Haben in allen diesen Faellen alle GR-Inhaber zugestimmt? Wissen wir, wer alles GR-Inhaber ist? Vermutlich nicht... Ergo Sum: Der Annahme nach muessen wir weiterhin von einem GR-Eingriff "ohne" Einwilligung ausgehen. | ||||
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