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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812022 | ||
Datum | 08.09.2015 16:42 MSG-Nr: [ 812022 ] | 8232 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulf M. Geschrieben von Henning K.Ich behaupte das Gegenteil: Doch. Es ist quasi das absolute Gegenteil, ob du eine Wohnung gegen den Willen des Besitzers betrittst oder ob du von diesem hereingebeten wirst. (Eine Spende ist ja auch keine Enteignung mit Zustimmung des bisherigen Eigentümers sondern schlicht und ergreifend eine Spende...) | ||||
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