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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hausverbot + Feuerwehreinsatz ? | 25 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW | 812039 | ||
Datum | 09.09.2015 12:28 MSG-Nr: [ 812039 ] | 7278 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Florian B. Hausrecht hat immer nur der Eigentümer. Vgl auch Artikel 13 GG. ich wollte damit nicht ausdrücken daß der Einsatzleiter das Hausrecht automatisch hat. Er muß den Besitzer darüber informieren daß dieser für die Dauer des Einsatzes nur noch geduldeter Gast in seiner Wohnung / auf seinem Grundstück ist. Der Besitzer hat dieses dann zu akzeptieren. (§ 28 FSHG) Gruß, F.-G. | ||||
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